hat am FREITAG, den 12. Februar 2021 ab 18:00 Uhr
über Online-Meeting (Zoom) statutengerecht stattgefunden.
über Online-Meeting (Zoom) statutengerecht stattgefunden.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_598/BGBLA_2020_II_598.html
§9, Zif 2, Abs 2: im Freien durch nicht von Z 1 erfasste Personen. In diesem Fall dürfen die Sportstätten nur zum Zweck der Ausübung von Sport, bei dessen sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt, betreten werden. Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätte dürfen dabei nur betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist. Das Verweilen in der Sportstätte ist mit der Dauer der Sportausübung beschränkt. § 2 und § 5 Abs. 6 Z 6 gelten sinngemäß. |
Der Sicherheitsabstand von mindestens 2 Meter ist jederzeit einzuhalten ! ! !
Etwaige Konsequenzen aus der Nichteinhaltung der Maßnahmen sind entsprechend von den Sportausübenden, den Aufsichtspersonen oder TrainerInnen zu tragen.
Padel probieren ist ganz einfach möglich. Reservierung im Online-Buchungssystem ( www.mattersburgpadel.at oder „Platzreservierung“ auf dieser Seite), Kontaktaufnahme wegen Schläger- und Bälleverleih rechtzeitig unter matterburgpadel@bnet.at es antwortet Hannes Fröhlich. Bitte saubere Sportschuhe mit Hartplatzsohle, Laufschuhe sind wegen „Umknick“-Gefahr nicht geeignet.